GELÄNDEORDNUNG
Dog Academy Austria – Kim Heinzmann
Stand: Mai 2025​​​
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1. Sauberkeit & Hygiene
Das Ausbildungsgelände ist kein Spielplatz oder Platz zum „Äußerln“! Sollte sich ein Hund lösen, bitten wir dich, das Geschäft unverzüglich mit einem „Gackerl-Sackerl“ zu entfernen, das Sackerl zuzuknoten und in dem gekennzeichneten Mülleimer zu entsorgen. Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, dass Wände und Ausbildungsgegenstände – speziell im Indoorbereich – nicht bepinkelt werden. Missgeschicke sind mit den bereitgestellten Reinigungsmitteln zu entfernen oder unverzüglich einer Trainerin zu melden.
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2) Leinenpflicht
Auf dem gesamten Gelände besteht Leinenpflicht! Ein Ableinen der Hunde (auch bei externen Trainingseinheiten) erfolgt nur auf ausdrückliche Anweisung einer Trainerin. Aus sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen dürfen sich ausschließlich angemeldete HundehalterInnen und deren Begleitpersonen auf dem Gelände aufhalten.
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3. Verhalten vor, nach und während des Trainings
Vor, nach und während der Trainingseinheiten sind die Hunde so zu verwahren, dass sie sich an der Leine weder beschnuppern, noch miteinander spielen, können. Der Grund dafür wird im Kursbeginn-Video erklärt. Lautstarkes und dauerhaftes Bellen ist unbedingt, besonders im Bereich vor dem Gelände, zu vermeiden. Bei Bedarf wende dich bitte an eine Trainerin, wir helfen gerne weiter!
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4. Umgang mit fremden Hunden
Das Füttern oder Streicheln fremder Hunde ist nur nach vorheriger Zustimmung des/der BesitzerIn erlaubt.
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5. Gewalt & Verbotene Hilfsmittel
Das Mitführen oder Verwenden von Stachel-, Zug-, Stromhalsbändern oder ähnlichen Hilfsmitteln ist strengstens untersagt! Jegliche Anwendung von Gewalt führt zu sofortigem Kursausschluss!
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6. Rauchen, Speisen, Getränke
Das Rauchen ist am gesamten Ausbildungsgelände (Indoor- UND Outdoor-Bereich) strengstens verboten! Glasflaschen und Speisen dürfen nicht auf den Kursplatz mitgenommen werden.
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7. Ordnung & Sauberkeit
Im gemeinsamen Interesse ist das gesamte Ausbildungsgelände (inkl. Innenbereich & Sanitäranlagen) sauber zu halten. Müll ist in die dafür vorgesehenen Mülleimer zu entsorgen, leere Flaschen und Geschirr sind zurückzubringen.
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8. Krankheit & Läufigkeit
Bei Krankheit des Hundes oder des/der Halters/Halterin, sowie bei Läufigkeit einer Hündin (mindestens drei Wochen), darf das Gelände nicht betreten werden. Bitte gib uns in solchen Fällen telefonisch oder per E-Mail Bescheid. Bei verpassten und schon bezahlten Kurseinheiten aufgrund einer Läufigkeit erfolgt eine angemessene Entschädigung in Form von Gutscheinen.
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9. Nutzung von Trainingsutensilien
Um Verletzungen unserer Vierbeiner zu vermeiden, dürfen Trainingsgeräte nur auf Anweisung einer Trainerin genutzt werden. Das „Bepinkeln“ der Geräte ist zu vermeiden!
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10. Konsum von Alkohol und Drogen
Jede/r HundehalterIn muss in geistiger und körperlicher Verfassung sein, mit seinem Hund an der Trainingseinheit teilzunehmen. Die Teilnahme am Training unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder bewusstseinsverändernden Medikamenten ist somit strengstens untersagt.
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11. Rückerstattung bei Kursabbruch
Die Kursgebühr kann, nach Antritt des Kurses, nur bei Tod oder schwerer Erkrankung des Hundes oder des/der Halters/Halterin anteilig rückerstattet werden!
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12. Anweisungen der Trainerinnen
Den Anordnungen der Trainerinnen ist aus Sicherheits- und Trainingsgründen unbedingt Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen die Geländeordnung behalten wir uns den Ausschluss vom Training ohne Rückerstattung der Kursgebühr vor!
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13. Kinder und Begleitpersonen
Für Kinder wird keine Haftung übernommen! Eltern bzw. Aufsichtspersonen müssen während des Aufenthalts jederzeit anwesend sein!